Vorsicht mit Emailwerbung!
München (ddp). Wer unverlangt Werbe-Mails zugesandt bekommt, kann eine Unterlassung durchsetzen. Das Amtsgericht München bezeichnete solche Mails in einem am Montag veröffentlichten Urteil als «unzumutbare Belästigung». Das gelte selbst dann, wenn die Mail anhand der Betreffzeile eindeutig als Werbung zu identifizieren sei, «denn auch Aufbau und Anzeige der E-Mail sowie das Lesen des Betreffs kosten Zeit und Geld», wie das Gericht monierte.
Geklagt hatte ein Arzt, der auf eine Werbemail geantwortet hatte und darin darum bat, von weiteren solchen Mails verschont zu werden. Außerdem verlangte er die Löschung seiner Daten bei der Firma, mit der er keine Geschäftsbeziehungen unterhielt. Als Antwort erhielt er aber lediglich eine weitere Werbe-Mail. Er verklagte die Firma daraufhin auf Unterlassung und Übernahme seiner Anwaltskosten - und siegte vor Gericht. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
(AZ: 161 C 6412/09)
ddp.djn/ume/mbr
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